EU-Fördermittel

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durch Fördermittel
bis zu € 2.800

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staatlich gefördert
BAFA gelistet
als Berater mit Fördermitteln
aus dem ESF-Fonds
Zuschuss
bis zu 80%
bzw. € 2.800
Mehrere Förderungen für verschiedene Themen
möglich
Inaussichtstellung vorab
Zusicherung der
Fördermöglichkeit im Vorfeld
Über 150
erfolgreiche Förderungen
durch uns
ESF-Fördermittel
Antragsservice
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aus einer Hand.

Gerne informieren und beraten wie Sie über die aktuellen Förderkonditionen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
  • Professionelle, individuelle Beratung durch
    unsere Experten für verschiedene Themen
  • Staatlicher Zuschuss bis zu 80% bzw. € 2.800
    - sparen Sie bares Geld
  • ESF-Antragsservice durch uns
    - Sie müssen sich um nichts kümmern
  • Inaussichtstellung vorab
    - Zusicherung der Fördermöglichkeit im Vorfeld
  • Mehrere Förderungen möglich
    - Ausschöpfung der kompletten Fördersumme
  • Langjährige Erfahrung als akkreditiertes Beratungsunternehmen mit hunderten
    erfolgreichen Anträgen für unsere Kunden
Auf dieser Seite finden Sie noch weitere, detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ablauf,
sowie die Fördermittel-Richtlinien.
  • EU-Fördermittel aus dem ESF - was ist das?

    Die Europäische Union stellt den Mitgliedsstaaten Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung, um Unternehmen bei der Bewältigung bestimmter Vorgaben finanziell zu unterstützen. 


    Es handelt sich hierbei um vereinnahmte Steuergelder, so dass die EU dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das hier in Deutschland für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist, sehr präzise Vorgaben auferlegt, um Missbrauch so gut wie möglich vorzubeugen. 


    Als Nebenwirkung dieser Sorgfalt ist das gesamte Procedere jedoch sehr komplex und die Anforderungen präzise einzuhalten.


    Durch über 150 erfolgreich begleitete Förderungen wissen wir, worauf bei den einzureichenden Unterlagen zu achten ist und können Sie optimal unterstützen.

  • Für wen kommt die Förderung in Frage?

    Es werden alle Unternehmen gefördert, die der Kategorie Kleinst-, Kleine und Mittelständische Unternehmen (EU-Defintion) angehören und Beratung unternehmerischen Know-Hows durch eine akkreditierte Unternehmensberatung in Anspruch nehmen.


    Außerdem darf der maximale Förderbetrag für die aktuelle Förderperiode noch nicht ausgeschöpft worden sein.

  • Voraussetzungen des zu fördernden Unternehmens

    Ihr Unternehmen muss der EU-Mittelstandsdefinition für Kleine- und Mittelständische Unternehmen entsprechen.


    Es darf bestimmte Unternehmenskategorien im Sinne der Anzahl der Mitarbeiter, dem Umsatz bzw. der Bilanzsumme nicht übersteigen:

    • Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen € Umsatz/Jahr
    • Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen € Umsatz/Jahr und kein kleinstes Unternehmen
    • Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen € Umsatz/Jahr und kein kleinstes oder kleines Unternehmen
  • Förderung in unterschiedlichen Unternehmensphasen

    Die Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an:

    • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
    • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
    • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter

    Sofern Ihr Unternehmen eine der oben angegebenen Kategorien entspricht, sind Sie grundsätzlich förderfähig. Gerne prüfen wir für Sie vorab Ihre Fördermöglichkeiten unter Ihren individuellen Voraussetzungen.


  • Voraussetzungen des Beratungsunternehmens

    Die EU möchte sicherstellen, dass die Vermittlung von unternehmerischem Know-how durch qualifizierte, professionelle Beraterinnen/Berater durchgeführt werden, um eine hohe Beratungs- und Ergebnisqualität zu gewährleisten. 


    Somit dürfen nur konzeptionelle Beratungen von Unternehmensberatungen gefördert werden, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) akkreditiert sind.


    Die Listung erfolgt durch Nachweis mittels Unterlagen zu Qualifikation, Erfahrung, internem Qualitätsmanagement und weiteren umfangreichen Angaben. 


    Eine weitere Voraussetzung ist, dass mehr als 50% des Gesamtumsatzes durch Beratungsleistungen erwirtschaftet werden, die Beratung muss also ein wesentlicher Geschäftszweck sein.


    Die Malik Unternehmensberatung ist als zugelassener Berater beim BAFA gelistet seit vielen Jahren.

  • Welche Beratungen werden gefördert?

    Die meisten unserer Beratungen sind durch den ESF zuschussfähig. Wir prüfen im Vorfeld mittels  spezifischer Faktoren, ob und in welchem Rahmen eine Beratung für Sie gefördert werden kann.


    Allgemeine Beratungen

    • Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
    • Spezielle Beratungen

    Zusätzlich zu einer allgemeinen Beratung können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. 

    Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

    • von Frauen oder
    • von Migrantinnen/Migranten oder
    • von Unternehmern/Unternehmerinnen mit anerkannter Behinderung geführt werden, und/oder Beratungen
    • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen
  • Welche Zuschüsse können beantragt werden?

    Junge Unternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt) oder Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr am Markt)


    • 80% Fördersatz - neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), maximal € 2.800
    • 50% Fördersatz - alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig, max. € 1.750

Sie interessieren sich für unsere Leistungen? Wir sind stets für Sie da!

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 
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